Wassersport Regulierungen
Regulierung des Sportbetriebes auf dem Stockweiher
Für Boote über 2,20mtr Länge gelten folgende Regelungen:
Zusammenfassung des "Règlement Particulier de Police (RPP) de l’étang du Stock"
Geschwindigkeiten sind wie in der nebenstehenden Karte markiert begrenzt. Bis 50mtr vom Ufer entfernt sind max. 5km/h erlaubt. Wellenschlag in den Anlegezonen ist prinzipiell zu vermeiden.
Fahrverbot für Motorboote auf dem kleinen Stockweiher
Fahrverbot für alle Boote in einer Zone 50 mtr vom Kanal entfernt
Generelles Fahrverbot zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang sowie bei schlechter Sicht (<100mtr)
Wasserski nur in der Bucht Adelhouse
Maximal erlaubt sind 2 Schleppleinen bis max 23mtr. zum ziehen von Monoski, klassische Ski, Wakeboard und barfuß Fahrern. Verboten ist das Ziehen aller Arten von Fungeräten, sowie Surfbrettern oder Schlauchbooten. Abschleppen ist nur im Notfall erlaubt, Schleppleine darf dann max. 5mtr lang sein.
Behinderungen von Wasserskifahrern in der Bucht Adelhouse sind zu vermeiden.
Auf dem Weiher und an den Anlegestellen gilt Übernachtungsverbot (Ausnahme = SYR Hafen + Hafen Campingplatz Rhodes)
Maximale Abmessung für Boote: 9m x 3m, 1mtr Tiefgang
Motorisierung von Booten maximal 360 PS
Jetski (o.ä.) sind verboten
Flugfallschirme sind verboten
Der Sportbootführerschein ist erforderlich für Motor und Segelboote ab 4,5 KW (6PS).
Eine Haftpflichtversicherung ist für alle Wassersportgeräte erforderlich.
Die VNF Vignette, erforderlich für alle Boote > 5mtr muss an der Steuerbordseite deutlich sichtbar angebracht sein. Erwerb siehe:
Auf Booten > 2,20mtr ist mitzuführen:
1 Schwimmweste (50 Newton Auftrieb, CE Zeichen) pro Person
1 Feuerlöscher pro geschlossenem Innenraum
1 Lenzfass
1 Festmacher+ Abschleppleine (Klampe muss vorhanden sein)
siehe auch: https://www.legifrance.gouv.fr/loda/id/JORFTEXT000032036538/2022-05-15/
Die Zusammenfassung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Selbstverständlich gelten auch die allgemeinen Regeln für die Schifffart auf Binnengewässer innerhalb von Europa. Im Anschluss findet Ihr das offizielle Reglement der Wasserschutzpolizei für den Stockweiher:
