Fahrtensegeln

INFO DSV bezüglich Kreuzerabteilung:

KA-Beitrag entfällt ab 2024: DSV-Service für Fahrtenseglerinnen und Fahrtensegler

Der Seglerrat des DSV hat im Oktober die Löschung der Arbeitsordnung der DSV Kreuzer-Abteilung (KA) zum 31.12.2023 beschlossen und damit den Weg frei gemacht, die Leistungen im DSV zu öffnen und kostenfrei anzubieten. Wie wird die Unterstützung für die Fahrtenseglerinnen und Fahrtensegler im DSV künftig aussehen? DSV-Präsidentin Mona Küppers und Rainer Tatenhorst, Abteilungsleitung Fahrten- und Freizeitsegeln im DSV, geben einen Ausblick in die Zukunft.

Link zu dem Artikel des DSV

Vereinstörn 2023 - Segeln mit Freunden


Ahoi liebe SYR-Mitglieder,


auf einem Segeltörn mit Freuden zu sein, war eine großartige Erfahrung. 

In 2023 veranstaltete der SYR einen Segeltörn mit  2 Boote mit jeweils 8 Personen einmal um Elba herum

Die erfahrene Skipperin Susanne Hain war als Schiffsführerin dabei sein. 



Am 19/08/2023 war Start,  Abschluss des Törns am 26/08/2023.



Die italienische Insel Elba liegt im Mittelmeer ca. 30  km vor der Westküste Italiens. International ist sie als der Ort  bekannt, an den Napoleon verbannt wurde. Elba ist eine historische und  charmante Insel mit atemberaubenden Landschaften, tollen Wandergebieten  und bekannt für unglaublich frische Meeresfrüchte. Die Insel teilt sich  in acht Gemeinden auf, von denen Portoferraio die wichtigste ist. Die  Zahl der Bevölkerung steigt von 30.000 während der Sommermonate durch  den enormen Zulauf an Touristen an.





Mitteilung des DSV vom 25 Mai 2023

Liebe Mitglieder,

in diesen Mitteilungen an die Vereine möchten wir Sie über wichtige politische, den Wassersport betreffende Entwicklungen informieren. 

1. Nordsee-Befahrensverordnung

Kurzfristig und überraschend ist Ende April die Nordsee-Befahrensverordnung in Kraft getreten. Sie enthält etliche unverhältnismäßige Einschränkungen und Verbote für den Wassersport - unter anderem wurde das Wingsurfen verboten.
Der DSV erhebt deutliche Kritik an der vom Bundesverkehrsministerium erlassenen Verordnung. Für das weitere Vorgehen sind wir in enger Abstimmung mit regionalen und fachlichen Vertretern sowie mit den betroffenen Landesseglerverbänden Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg. Auch lassen wir die Erfolgsaussichten einer Klage gegen einzelne Festsetzungen der Verordnung prüfen.

Lesen Sie hier weiter: DSV prüft Klage gegen Nordsee-Befahrensverordnung

2. Nationalpark Ostsee

Auch auf der Ostsee drohen Wassersportlerinnen und Wassersportlern deutliche Einschränkungen: Um den ökologischen Zustand der Ostsee zu verbessern, will das schleswig-holsteinische Umweltministerium einen „Nationalpark Ostsee“ einrichten. Gemeinsam mit anderen Interessenvertretern will der DSV dieses Vorhaben abwenden – denn der ökologische Nutzen der Nationalpark-Pläne ist zweifelhaft und dürfte dem Wassersport und Wassertourismus schaden.

Lesen Sie hier weiter: DSV wehrt sich gegen Pläne für den Nationalpark Ostsee

3. Gebühren für schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen von Regatten

In Sachen Gebühren für schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen können Vereine zumindest teilweise mit Erleichterungen rechnen: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die Gebühr für Jugendregatten auf 50 Euro gedeckelt.

Das geht aus der am 15. Mai 2023 erlassenen „Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besonderen Gebührenverordnung und zur Aufhebung und Änderung weiterer seeverkehrsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verordnungen“ hervor.

2022 wurden die Gebühren für die schifffahrtspolizeiliche Genehmigung von Regatten angepasst und teils drastisch erhöht. Nach Kritik von vielen Seiten hatte das Ministerium die Verordnung noch einmal überarbeitet und den Verbänden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der DSV hatte den Verordnungsgeber in seiner Stellungnahme dringend gebeten zu prüfen, ob neben den reinen Jugendregatten nicht auch sämtliche Regatten, die durch gemeinnützige Vereine veranstaltet werden, von einer Gebührenermäßigung umfasst werden könnten. Leider hat die Empfehlung des DSV keine Berücksichtigung gefunden. Wir begrüßen jedoch, dass zumindest für Jugendregatten eine Ermäßigung erreicht werden konnte.

Hier können Sie die Verordnung einsehen: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/127/VO.html

4. Bewegungslandkarte – Ihr Vereinsangebot bekannter machen

Weiter möchten wir Sie auf die „Bewegungslandkarte“ des DOSB hinweisen. In dieser interaktiven Karte können Interessierte gezielt nach Sportangeboten in ihrer Umgebung suchen. Vereine können sich registrieren und selbst einen Eintrag auf der Bewegungskarte setzen. Sehr detailliert können Sie dort neben Ihren Kontaktdaten und Standorten eintragen, was Ihr Angebot umfasst und an wen es sich richtet. Mehr Informationen finden Sie hier: https://bewegungslandkarte.de/

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an mitglieder@dsv.org. Weiterhin eine schöne Saison wünscht Ihnen Ihr Deutscher Segler-Verband.