Liebe Mitglieder,
hier sind unsere aktuellen Themen für euch:
1. Steueränderungsgesetz 2025: Neue Regelungen für Vereine ab 2026
2. Jugendseglertreffen 2026: Noch bis zum 18. Januar anmelden!
3. Was braucht es fürs Ehrenamt? Umfrage des Juniorteams
4. Kleinschifferzeugnis: Erfolgreicher Einsatz für unsere Vereine
5. Manage2Sail-Seminar speziell für Seglerinnen und Segler
1. Steueränderungsgesetz: Neue Regelungen für Vereine ab 2026
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurden zum 1. Januar 2026 verschiedene steuerliche Regelungen angepasst, die auch für unsere Vereine, Landessegelverbände und ehrenamtlich Engagierte relevant sind. Die Änderungen betreffen unter anderem Freigrenzen, Pauschalen, die Gemeinnützigkeit sowie einzelne zivilrechtliche Aspekte.
Im Folgenden sind die wichtigsten Inhalte zusammengefasst.
Höhere Freigrenze für wirtschaftliche Tätigkeiten
Vereine dürfen künftig höhere Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten erzielen, ohne dass darauf Körperschaft- oder Gewerbesteuer anfällt.
Anhebung der Freigrenze von 45.000 auf 50.000 Euro pro Jahr
Gilt z. B. für Einnahmen aus Vereinsfesten, Werbung oder Vereinsgaststätten
Die Verwendung der Mittel für gemeinnützige Zwecke bleibt Voraussetzung
Anpassung der Übungsleitenden- und Ehrenamtspauschale
Die steuerfreien Pauschalen für ehrenamtlich Tätige werden erhöht.
Übungsleitendenpauschale: von 3.000 auf 3.300 Euro
Ehrenamtspauschale: von 840 auf 960 Euro
Vereine können damit höhere Vergütungen auszahlen, ohne dass diese versteuert werden müssen.
Erleichterungen bei der zeitnahen Mittelverwendung
Die Schwelle, bis zu der Vereine keine zeitnahe Mittelverwendung nachweisen müssen, wird deutlich angehoben.
Neue Grenze: 100.000 Euro Jahreseinnahmen
Vereine unterhalb dieser Grenze können Mittel länger zurückhalten, etwa für größere Anschaffungen oder Investitionen
Die Zweckbindung der Mittel bleibt davon unberührt.
Vereinfachte Zuordnung von Einnahmen
Für Vereine wird die steuerliche Einordnung von Einnahmen (Sphärenzuordnung) vereinfacht. Dafür wird die Freigrenze auf 50.000 Euro erhöht.
Eine aufwendige Aufteilung der Einnahmen in verschiedene steuerliche Bereiche (Sphären) ist bei Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit bis 50.000 Euro nicht mehr erforderlich
Der Verwaltungsaufwand für Buchhaltung und Steuererklärungen wird reduziert
Steuerfreie Prämien bei Olympischen Spielen
Prämien für Erfolge bei Olympischen und Paralympischen Spielen bleiben steuerfrei.
Die Beträge gelten nicht als Einkommen
Sie müssen vollständig den Sportlerinnen und Sportlern zugutekommen
Photovoltaik und Gemeinnützigkeit
Der Betrieb von Photovoltaik- und Solaranlagen wird rechtlich klarer geregelt.
Der Bau und Betrieb solcher Anlagen ist unschädlich für die Gemeinnützigkeit
Das gilt auch, wenn Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird
Einnahmen aus der Einspeisung gelten weiterhin als wirtschaftliche Tätigkeit und können steuerpflichtig sein.
Besserer Haftungsschutz für Ehrenamtliche
Die Grenze, bis zu der ehrenamtlich Tätige von einer persönlichen Haftung freigestellt sind, wird angehoben.
Neue Grenze: 3.300 Euro Vergütung pro Jahr
Gilt für Vorstandsmitglieder, besondere Vertreter und Vereinsmitglieder, die für den Verein tätig werden
E-Sport als gemeinnützige Tätigkeit
E-Sport wird künftig als gemeinnützig anerkannt – allerdings ausschließlich im Rahmen des Gemeinnützigkeitsrechts.
Vereine mit dem Satzungszweck „Förderung des Sports“ bleiben gemeinnützig, auch wenn sie zusätzlich E-Sport anbieten
Eine Satzungsänderung ist hierfür nicht erforderlich
Verbände bleiben in ihrer sportpolitischen Ausrichtung eigenständig
E-Sport - Wichtige Aspekte und Herausforderungen
Abgrenzung bei Gewalt und Einsatz von Geld: Spiele, deren Inhalte Gewalt verherrlichen oder die Menschenwürde verletzen, sind von der Gemeinnützigkeit ausgeschlossen. Auch Spiele mit wettbewerbsrelevanten Vorteilen durch Geldeinsätze sind nicht gemeinnützig (z.B. „EA FC - Ultimate Team“).
Schutz- und Qualitätskonzepte: Die Vereine sind verpflichtet, Schutz- und Qualitätskonzepte zu entwickeln, um die Gemeinnützigkeit zu gewährleisten. Zudem sollen sie sich insbesondere auch der Suchtprävention widmen und einen gesunden Umgang mit dem Medium vermitteln.
Umsetzung: Die Umsetzung wird als Meilenstein für den E-Sport und die Jugendarbeit in Deutschland gesehen, die Umsetzung liegt bei den Vereinen.
2. Jugendseglertreffen: Noch bis zum 18. Januar anmelden!
Vom 27. Februar bis 1. März 2026 findet in Blossin am Wolziger See das 26. Jugendseglertreffen statt. Alle Junioren- und Jugendsprecherinnen und -sprecher sowie alle Jugendleiterinnen und -leiter unserer Mitgliedsvereine sind sehr herzlich zur Teilnahme eingeladen! Beim Jugendseglertreffen gestaltet ihr nicht nur die Zukunft unseres Sports mit - das Treffen ist auch eine tolle Gelegenheit, Leute aus ganz Deutschland kennenzulernen, zusammen zu diskutieren und zu feiern.
Mit Blossin wurde eine attraktive Location gefunden: Direkt am Wolziger See können alle gemeinsam wohnen, bei den angebotenen Workshops Neues lernen, sich gemeinsam oder in Kleingruppen austauschen.
Meldet euch jetzt an: https://eveeno.com/jugendseglertreffen2026
3. Was braucht es fürs Ehrenamt? Umfrage des Juniorteams
Das Juniorteam der Seglerjugend hat eine Online-Umfrage erstellt und bittet um rege Beteiligung. Zielgruppe sind Jugendliche, Juniorinnen und Junioren bis 27 Jahre und alle, die sich ehrenamtlich im Verein engagieren.
In circa fünf Minuten beantwortet ihr Fragen rund um euer ehrenamtliches Engagement, benennt Erfolgsfaktoren und Herausforderungen im Verein und habt die Möglichkeit, Wünsche und Ideen zu formulieren. Die Umfrage ist anonym und dauert maximal fünf Minuten.
Die Ergebnisse der Umfrage stellt das Juniorteam auf dem Jugendseglertreffen 2026 vor. Im Vortrag „Juniorteam – Von der Jugend zur Verantwortung – Wege ins Ehrenamt trotz Hindernissen“ soll es um Best-Practice-Beispiele für Engagement, Spaß und Zusammenhalt gehen. Also – her mit euren Beispielen, Wünschen und Ideen!
Hier geht es zur Umfrage: https://survey.lamapoll.de/Juniorteamworkshop-JST2026/de
Das Juniorteam dankt für eure Unterstützung!
4. Kleinschifferzeugnis: Bürokratie und Kosten für Vereine abgewendet
Gute Neuigkeiten gibt es in Sachen Kleinschifferzeugnis: Die aktuelle Fassung der Verordnung sieht seit diesem Jahr ein Kleinschifferzeugnis für die „entgeltliche oder anderweitig geschäfts- oder erwerbsmäßige Personenbeförderung“ vor. Der Anwendungsbereich ist durch die Aufzählung der Bereiche, bei welchen keine entsprechende Personenbeförderung angenommen wird, stark reduziert. Für unsere Schulen und Vereine haben wir erreichen können, dass Ausbildungsfahrten mit Schüler*innen und Begleitfahrten bei Sportveranstaltungen explizit ausgenommen wurden.
§ 15 Abs. 5 S. 1 Binnenschiffspersonalverordnung lautet seit dem 1.1.2026 wie folgt:
„Das Kleinschifferzeugnis berechtigt dazu, Fahrzeuge zu führen, auf denen entgeltlich oder anderweitig geschäfts- oder erwerbsmäßig Personen befördert werden,
die nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2017/2397 fallen und
für die nach anderen Vorschriften kein Schifferzeugnis erforderlich ist.
Keine entgeltliche oder anderweitig geschäfts- oder erwerbsmäßige Beförderung von Personen liegt vor bei
- Chartereinweisung mit Chartergästen an Bord,
- Rückführung oder Überführung von Chartergästen im Falle einer Havarie, eines Skipper- oder Crewausfalls oder bei schlechtem Wetter,
- Ausbildung auf Ausbildungsbooten mit Schülern,
- Probefahrten sowie Fahrten zu Werbe- und Informationszwecken,
- Überführung von Booten zur Reparatur in Werften, Testfahrten und Fahrten vom oder zum Kran oder Slip oder
- Begleitfahrten bei Sportveranstaltungen.“
Wir freuen uns, dass unsere Argumente Gehör gefunden haben und wir unnötige Bürokratie und Kosten für unsere Vereine abwenden konnten.
5. Manage2Sail-Seminar speziell für Seglerinnen und Segler
Speziell für Seglerinnen und Segler gibt es neues Seminar zur Nutzung von Manage2Sail. Das Online-Seminar vermittelt praxisnah, wie Seglerinnen und Segler das Portal sicher und effizient nutzen – von der ersten Meldung bis zur Abrechnung nach der Regatta. Dabei liegt der Fokus auf den Anforderungen rund um Deutsche Meisterschaften und Ranglistenregatten.
Die Teilnehmenden lernen, wie sie sich korrekt zu Regatten anmelden und Meldungen bei Bedarf wieder zurückziehen, ihr persönliches Profil anlegen und aktuell halten sowie Meldegebühren bezahlen. Zudem wird gezeigt, wie Rechnungen und Zahlungsnachweise im System gefunden und heruntergeladen werden können.
Im Anschluss an das Seminar sind die Teilnehmenden in der Lage, Manage2Sail selbstständig zu bedienen und typische Fragen oder Unsicherheiten im Umgang mit dem Portal eigenständig zu klären.
Das Seminar findet am 12. März von 20 bis 21 Uhr statt. Hier geht es zur Kursbuchung
Liebe Mitglieder,
hier sind unsere aktuellen Themen für euch:
1. Neue Ansprechpartner für den Boardsport im DSV
2. Lego-Rampe: Noch bis 6. Dezember bewerben
3. Skippis Winterspaß: Spiel-Ideen von der Seglerjugend
4. Jetzt für die Deutsche Meisterschaft im eSailing melden
5. Paula Schützes Vater braucht Hilfe – seid ihr schon bei der DKMS registriert?
1. Neue Ansprechpartner für den Boardsport im DSV
Mit Detlef Groebert von Fehmarn und dem Kieler Konrad Struwe gibt es zwei neue DSV-Mitarbeiter für den Bereich Boardsport. Die Wind-, Kite- und Wingsurf-Experten arbeiten in der DSV-Geschäftsstelle in Kiel-Schilksee und sind ab sofort für alle Vereine, Sportlerinnen, Sportler und Interessierten per E-Mail und telefonisch für Fragen, Anregungen und Ideen erreichbar (surfen@dsv.org, Tel. 040 632009-47/-74).
Mehr über Detlef und Konrad lest ihr hier
2. Lego-Rampe: Noch bis zum 6. Dezember bewerben
Wir suchen einen Verein, der mithilfe einer Lego-Rampe eine Barriere beseitigen möchte – beispielsweise eine Schwelle oder eine Stufe. Die tragfähige, bunte Lego-Rampe erleichtert Menschen im Rollstuhl, mit Rollator oder Kinderwagen den Zugang zum Clubhaus oder zur Steganlage. Bewerbt euch noch bis zum 6. Dezember um die Rampe – dann bauen wir sie euch passgenau auf der boot 2026.
3. Skippis Winterspaß – Spiel-Ideen von der Seglerjugend
Was tun, wenn es draußen zu kalt ist zum Segeln? Impulse für die Wintersaison bietet „Skippis Winterspaß“ von der Seglerjugend. Vom gemeinschaftlichen Schmücken des Jugendraums über Basteln, Bewegungsspiele und eSailing reicht die Sammlung von Ideen für Kinder und Jugendliche.
Ihr findet Skippis Winterspaß als Anhang an dieser E-Mail oder könnt das PDF im Mitgliederbereich auf dsv.org herunterladen.
4. Jetzt für die Deutsche Meisterschaft im eSailing melden
eSailing schult Strategie und Taktik, bringt euch in Kontakt mit Seglerinnen und Seglern aus ganz Deutschland und eignet sich nebenbei bestens, um die Zeit bis zur kommenden Saison zu verkürzen. Warum nicht bei der Deutschen Meisterschaft Inshore den Einstieg wagen? Am 13. Dezember habt ihr die Chance, euch einen von zehn verbliebenen Startplätzen für die DM zu sichern – am 14. Dezember startet ihr dann gegen die besten 30 Seglerinnen und Segler der deutschen Rangliste.
Zwischen den Jahren lockt die Offshore-DM: Sie startet am 26. Dezember parallel zum Sydney-Hobart-Race. Das Rennen auf Virtual Regatta ist offen für die weltweite eSailing-Community, mehrere Tausend eSailor werden erwartet. Für die deutschen virtuell Segelnden gibt es eine gesonderte DM-Wertung.
Hier findet ihr alles Wissenswerte zur eSailing-DM
5. Paula Schützes Vater braucht Hilfe – seid ihr schon bei der DKMS registriert?
Der Vater von 470er-Seglerin Paula Schütze (NRV) hat Blutkrebs und ist dringend auf eine Stammzellenspende angewiesen. Bisher konnte in der Datenbank der DKMS noch kein Match für ihn gefunden werden. Helft, den Blutkrebs zu besiegen, und registriert euch bei der DKMS als Stammzellenspender*in! Als Spender infrage kommen alle gesunden Menschen zwischen 17 und 55 Jahren.
So geht’s:
1. Bestellt das kostenlose Registrierungs-Set unter www.dkms.de
2. Nehmt zuhause einen Wangenabstrich
3. Schickt das Set kostenlos zurück
Die Aktion dauert nur wenige Minuten und kann helfen, Paulas Vater oder einem anderen Menschen mit Blutkrebs das Leben zu retten. Vielleicht ist genau eure Spende das ersehnte Match!
Wir wünschen euch eine schöne Adventszeit.
Kontakt
Deutscher Segler-Verband e. V.
Christiane Perlewitz, Lina Nagel
Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
Tel.: 040 632009-11/-50
presse@dsv.org
www.dsv.org
Mitteilung des DSV vom 25 Mai 2023
Liebe Mitglieder,
in diesen Mitteilungen an die Vereine möchten wir Sie über wichtige politische, den Wassersport betreffende Entwicklungen informieren.
1. Nordsee-Befahrensverordnung
Kurzfristig und überraschend ist Ende April die Nordsee-Befahrensverordnung in Kraft getreten. Sie enthält etliche unverhältnismäßige Einschränkungen und Verbote für den Wassersport - unter anderem wurde das Wingsurfen verboten.
Der DSV erhebt deutliche Kritik an der vom Bundesverkehrsministerium erlassenen Verordnung. Für das weitere Vorgehen sind wir in enger Abstimmung mit regionalen und fachlichen Vertretern sowie mit den betroffenen Landesseglerverbänden Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg. Auch lassen wir die Erfolgsaussichten einer Klage gegen einzelne Festsetzungen der Verordnung prüfen.
Lesen Sie hier weiter: DSV prüft Klage gegen Nordsee-Befahrensverordnung
2. Nationalpark Ostsee
Auch auf der Ostsee drohen Wassersportlerinnen und Wassersportlern deutliche Einschränkungen: Um den ökologischen Zustand der Ostsee zu verbessern, will das schleswig-holsteinische Umweltministerium einen „Nationalpark Ostsee“ einrichten. Gemeinsam mit anderen Interessenvertretern will der DSV dieses Vorhaben abwenden – denn der ökologische Nutzen der Nationalpark-Pläne ist zweifelhaft und dürfte dem Wassersport und Wassertourismus schaden.
Lesen Sie hier weiter: DSV wehrt sich gegen Pläne für den Nationalpark Ostsee
3. Gebühren für schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen von Regatten
In Sachen Gebühren für schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen können Vereine zumindest teilweise mit Erleichterungen rechnen: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die Gebühr für Jugendregatten auf 50 Euro gedeckelt.
Das geht aus der am 15. Mai 2023 erlassenen „Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besonderen Gebührenverordnung und zur Aufhebung und Änderung weiterer seeverkehrsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verordnungen“ hervor.
2022 wurden die Gebühren für die schifffahrtspolizeiliche Genehmigung von Regatten angepasst und teils drastisch erhöht. Nach Kritik von vielen Seiten hatte das Ministerium die Verordnung noch einmal überarbeitet und den Verbänden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der DSV hatte den Verordnungsgeber in seiner Stellungnahme dringend gebeten zu prüfen, ob neben den reinen Jugendregatten nicht auch sämtliche Regatten, die durch gemeinnützige Vereine veranstaltet werden, von einer Gebührenermäßigung umfasst werden könnten. Leider hat die Empfehlung des DSV keine Berücksichtigung gefunden. Wir begrüßen jedoch, dass zumindest für Jugendregatten eine Ermäßigung erreicht werden konnte.
Hier können Sie die Verordnung einsehen: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/127/VO.html
4. Bewegungslandkarte – Ihr Vereinsangebot bekannter machen
Weiter möchten wir Sie auf die „Bewegungslandkarte“ des DOSB hinweisen. In dieser interaktiven Karte können Interessierte gezielt nach Sportangeboten in ihrer Umgebung suchen. Vereine können sich registrieren und selbst einen Eintrag auf der Bewegungskarte setzen. Sehr detailliert können Sie dort neben Ihren Kontaktdaten und Standorten eintragen, was Ihr Angebot umfasst und an wen es sich richtet. Mehr Informationen finden Sie hier: https://bewegungslandkarte.de/
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an mitglieder@dsv.org. Weiterhin eine schöne Saison wünscht Ihnen Ihr Deutscher Segler-Verband.