Aus den Verbänden

Einladung zur 60Jahr-Feier des LSVS

Mitteilung des DSV vom 25 Mai 2023

Liebe Mitglieder,

in diesen Mitteilungen an die Vereine möchten wir Sie über wichtige politische, den Wassersport betreffende Entwicklungen informieren. 

1. Nordsee-Befahrensverordnung

Kurzfristig und überraschend ist Ende April die Nordsee-Befahrensverordnung in Kraft getreten. Sie enthält etliche unverhältnismäßige Einschränkungen und Verbote für den Wassersport - unter anderem wurde das Wingsurfen verboten.
Der DSV erhebt deutliche Kritik an der vom Bundesverkehrsministerium erlassenen Verordnung. Für das weitere Vorgehen sind wir in enger Abstimmung mit regionalen und fachlichen Vertretern sowie mit den betroffenen Landesseglerverbänden Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg. Auch lassen wir die Erfolgsaussichten einer Klage gegen einzelne Festsetzungen der Verordnung prüfen.

Lesen Sie hier weiter: DSV prüft Klage gegen Nordsee-Befahrensverordnung

2. Nationalpark Ostsee

Auch auf der Ostsee drohen Wassersportlerinnen und Wassersportlern deutliche Einschränkungen: Um den ökologischen Zustand der Ostsee zu verbessern, will das schleswig-holsteinische Umweltministerium einen „Nationalpark Ostsee“ einrichten. Gemeinsam mit anderen Interessenvertretern will der DSV dieses Vorhaben abwenden – denn der ökologische Nutzen der Nationalpark-Pläne ist zweifelhaft und dürfte dem Wassersport und Wassertourismus schaden.

Lesen Sie hier weiter: DSV wehrt sich gegen Pläne für den Nationalpark Ostsee

3. Gebühren für schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen von Regatten

In Sachen Gebühren für schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen können Vereine zumindest teilweise mit Erleichterungen rechnen: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die Gebühr für Jugendregatten auf 50 Euro gedeckelt.

Das geht aus der am 15. Mai 2023 erlassenen „Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besonderen Gebührenverordnung und zur Aufhebung und Änderung weiterer seeverkehrsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verordnungen“ hervor.

2022 wurden die Gebühren für die schifffahrtspolizeiliche Genehmigung von Regatten angepasst und teils drastisch erhöht. Nach Kritik von vielen Seiten hatte das Ministerium die Verordnung noch einmal überarbeitet und den Verbänden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der DSV hatte den Verordnungsgeber in seiner Stellungnahme dringend gebeten zu prüfen, ob neben den reinen Jugendregatten nicht auch sämtliche Regatten, die durch gemeinnützige Vereine veranstaltet werden, von einer Gebührenermäßigung umfasst werden könnten. Leider hat die Empfehlung des DSV keine Berücksichtigung gefunden. Wir begrüßen jedoch, dass zumindest für Jugendregatten eine Ermäßigung erreicht werden konnte.

Hier können Sie die Verordnung einsehen: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/127/VO.html

4. Bewegungslandkarte – Ihr Vereinsangebot bekannter machen

Weiter möchten wir Sie auf die „Bewegungslandkarte“ des DOSB hinweisen. In dieser interaktiven Karte können Interessierte gezielt nach Sportangeboten in ihrer Umgebung suchen. Vereine können sich registrieren und selbst einen Eintrag auf der Bewegungskarte setzen. Sehr detailliert können Sie dort neben Ihren Kontaktdaten und Standorten eintragen, was Ihr Angebot umfasst und an wen es sich richtet. Mehr Informationen finden Sie hier: https://bewegungslandkarte.de/

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an mitglieder@dsv.org. Weiterhin eine schöne Saison wünscht Ihnen Ihr Deutscher Segler-Verband.